Absetzbarkeit von Spenden

Nutzen Sie dieses Service für die steuerliche Absetzbarkeit Ihrer Spenden
gemäß § 18 Abs. 8 des Einkommensteuergesetzes (EStG 1988) und holen Sie sich
Geld vom Finanzamt zurück.

Mein Vorteil


Wichtige Information zur steuerlichen Absetzbarkeit meiner Spenden

 

  1. Für die Spenden ab dem Jahr 2017 tritt die antragslose Arbeitnehmerveranlagung im Folgejahr in Kraft. Das heißt, Sie können diese Spenden nicht selbst dem Finanzamt melden. Diese Aufgabe übernehmen wir für Sie.
  2. Damit wir Ihre Spenden absetzen können, benötigen wir für die Meldung an das Finanzamt – neben Ihrem genauen Vor- und Zunamen und Ihrer Anschrift – auch Ihr Geburtsdatum.
  3. Füllen Sie dazu einfach das oben stehende Formular aus. Den Rest erledigen wir für Sie und Sie bekommen für die gemeldeten Spenden Geld vom Finanzamt zurück.
  4. Sie können sich auch jederzeit wieder vom Steuervorteil abmelden.

Kontakt


Österreichisches Rotes Kreuz
Landesverband Niederösterreich

Franz-Zant Allee 3-5
3430 Tulln

Tel: 08000 – 80 144

oder senden Sie uns ein E-Mail.

Datenschutz


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wodurch sie von Unbefugten nicht abgefangen werden können.

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